BVergG 2018 § 17. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen undbei dynamischen Beschaffungssystemen, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 17. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Rahmenvereinbarungen undbei dynamischen Beschaffungssystemen

Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder dieses dynamischen Beschaffungssystems voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.

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