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Bauprojektmanagement durch eine schweizerische Baugesellschaft
Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankuf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung, Verkaufsverhandlungen, Bauabnahmen, Endabrechnungskontrolle inkl. Buchhaltung) und wird die Bauausführung einem österreichischen Bauunternehmen als Generalunternehmer übertragen, dann lässt sich auf Grund dieser Sachverhaltsgegebenheiten nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber machen, ob das schweizerische Unternehmen hiedurch eine Baubetriebstätte in Österreich begründet oder nicht.
Es ist wohl so, dass die meisten der aufgelisteten Funktionen mit der eigentlichen (physischen) Bauausführung selbst unmittelbar nichts zu tun haben. Bauplanung und Bauüberwachung stellen nach dem OECD-Kommentar im Übrigen nur dann eine Mitwirkung an der Bauausführung dar, wenn sie vom „Bauunternehmer", nicht aber, wenn sie von anderen Unternehmern erbracht werden, die ihre Mitwi...