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SWI 10, Oktober 2000, Seite 479

EuGH: Unerlaubte Einfuhr von Ethylalkohol steuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Der EuGH stellte mit Urteil vom Rs. C-455/98 Salumets u. a. fest, dass die Bestimmungen über die Steuerbarkeit und über die Zollschuld auch auf den Schmuggel von Ethylalkohol aus Drittländern in das Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar sind. Diesbezügliche Fragen ergaben sich in einem Verfahren zwischen dem Tullihallitus (finnische Zollverwaltung) und Herrn Salumets u. a. vor dem Tampereen Käräjäoikeus (finnisches Gericht), die wegen Schmuggels von Ethylalkohol aus einem Drittstaat nach Finnland gerichtlich belangt wurden. Die Beklagten wurden vom vorlegenden Gericht wegen Schmuggels von ungefähr 100 000 l Ethylalkohol aus Estland nach Finnland in den Jahren 1996 und 1997 zu Gefängnisstrafen und Geldbußen verurteilt. Dieser illegal eingeführte Alkohol war zum Teil bereits in Flaschen abgefüllt, im Übrigen wurde er in Finnland unter Missachtung der Hygienevorschriften in einem ehemaligen Viehstall in Flaschen abgefüllt.

Im Übrigen hätte das vorlegende Gericht, dem Antrag der finnischen Zollverwaltung folgend, Herrn Salumets und seine Mittäter gemäß dem finnischen Gesetz über die Besteuerung von Alkohol und alkoholischen Getränken zur Zahlung der Zölle sowie der Mehrwert-, der Verbr...

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