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SWI 10, Oktober 2000, Seite 438

Grenzgängergeschäftsführer in Deutschland

Zufolge einer mit Deutschland abgestimmten Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in einem Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und im anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren; dem Artikel 8 ist eine Grenzgängerregelung, wie sie in Art. 9 Abs. 3 für die Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorgesehen ist, fremd (AÖFV Nr. 31/1987).

IS. 439Inder erwähnten Verständigungsregelung aus dem Jahre 1987 wird die Übung der beiden Staaten sichtbar, „aus der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über die Abkommensauslegung" hervorgeht. Gemäß Artikel 31 Abs. 3 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, kommt einer solchen einvernehmlichen Übung der Vertragstaaten bei der Abkommen...

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