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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Neuerlicher BMF-Erlass zu Zinserhöhung
Aufgrund einer neuerlichen Leitzinssatzerhöhung der EZB um 0,75 Prozentpunkte hat das BMF am (, 2022-0.750.122, BMF-AV 2022/137) mit Wirkung vom die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Der Basiszinssatz beträgt nunmehr 1,38 %. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- undBeschwerdezinsen liegt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 3,38 %.
Verlängerung der Kurzarbeit bis
Aktuell ist Kurzarbeit bis befristet. Durch eine Änderung des AMSG, 637/BNR vom , wird Kurzarbeit in der jetzigen Form bis verlängert. Die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.