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PV-Info 12, Dezember 2022, Seite 14

Kurzarbeitsentgelt und Überstundenpauschale?

Anna Mertinz

In seiner Entscheidung vom , 8 ObA 54/22g, beschäftigte sich der OGH ua mit zwei spannenden Fragen: Gilt eine unwiderrufliche Überstundenpauschale als fester Entgeltbestandteil? Ist eine Überstundenpauschale als Entgeltbestandteil bei der Berechnung des Kurzarbeitsentgelts zu berücksichtigen? Der OGH beurteilte in diesem Zusammenhang die Gültigkeit einer Überstundenpauschale während der Corona-Kurzarbeit und bestätigte die Rechtsansicht des Erstgerichts und des Berufungsgerichts, dass es sich bei einer Überstundenpauschale ohne Vorbehalt des Widerrufs um einen festen Entgeltbestandteil handelt und diese somit auch bei der Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe zu berücksichtigen ist.

Dem Urteil zugrunde liegender Sachverhalt

Die Klägerin machte geltend, dass ihr Arbeitgeber bei der Berechnung des Kurzarbeitsentgelts die zusätzlich zum Grundlohn vereinbarte Überstundenpauschale mitrechnen müsse, da dies in der Kurzarbeitsrichtlinie vom so vorgesehen sei. Mit dieser Begründung forderte die Klägerin 924,24 € brutto. Trotz des geringen Streitwerts ließ das Berufungsgericht die ordentliche Revision zu, weil die Auslegung der Betriebsvereinbarung in der WKO-ÖGB-Formularversion 4.0 für eine Vi...

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