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Homeoffice (Telework) in der EU, im EWR und in der Schweiz – ein Update zur Sozialversicherung
Die Europäische Verwaltungskommission hat sich in einem Meeting am neuerlich mit der Frage beschäftigt, welche Mitgliedstaaten für Arbeitnehmer, die Homeoffice- oder Telework-Tätigkeiten erbringen, sozialversicherungszuständig sind bzw werden (zu den Prinzipien der Bestimmung der Sozialversicherungszuständigkeit bei Homeoffice siehe Kunesch,Homeoffice im internationalen Kontext: Sozialversicherungsrechtliche Sicht (Teil 2), PV-Info 8/2021, Seite 22 ff).
Grundlegender Sachverhalt
Eingangs muss festgehalten werden, dass die Frage der Sozialversicherungszuständigkeit bei Homeoffice-Tätigkeit nur dann relevant ist, wenn der Sitzstaat des Arbeitgebers ein anderer ist als der Wohnmitgliedstaat des Arbeitnehmers und somit diesbezüglich ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt. Die Frage der Sozialversicherungszuständigkeit hat eine wesentliche Auswirkung auf die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen. So resultiert daraus der Umstand, in welchem Staat sie regelmäßige ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können, nach welchem Recht spätere Pensionsleistungen gewährt werden oder die Frage, welcher Staat für Familienleistungen zuständig ist.
COVID-19-Ausnahme
Die Verwaltungskommiss...