Sechster Theil. Besondere Arten des Verfahrens.
Zweiter Abschnitt Mandatsverfahren
§ 553.
In dem das Verfahren erledigenden Urtheile ist auszusprechen, ob der an den Beklagten erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde.
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