Zweiter Theil. Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz.
Erster Abschnitt. Verfahren bis zum Urtheile.
Erster Titel. Klage, Klagebeantwortung, vorbereitendes Verfahren und Streitverhandlung.
§ 241.
Wenn bei der ersten Tagsatzung infolge der vom benannten Auctor abgegebenen Erklärung eine Einigung der Betheiligten in Ansehung der Übernahme des Processes durch den Auctor zustande kommt, so hat der Vorsitzende oder der mit der Abhaltung der ersten Tagsatzung beauftragte Richter auf entsprechenden Antrag gleich bei der Tagsatzung den Beklagten durch Beschluss von der Klage zu entbinden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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