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ZPO § 119. Löschen der Daten in der Ediktsdatei, BGBl. I Nr. 112/2003, gültig ab 01.01.2005

Zweiter Abschnitt. Verfahren.

Zweiter Titel. Zustellungen.

§ 119. Löschen der Daten in der Ediktsdatei

(1) Das Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.

(2) Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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