WTBG 2017 § 62. Firma, gültig ab 16.09.2017
3. Hauptstück Gesellschaften
2. Abschnitt Interdisziplinäre Zusammenarbeit
§ 62. Firma
Die Firma hat einen Hinweis auf den ausgeübten Wirtschaftstreuhandberuf zu enthalten.
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SAAAA-77422