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WTBG 2017 § 191. Wahlkreise, gültig ab 16.09.2017

2. Hauptstück Wahlen

2. Abschnitt Wahl in den Kammertag

§ 191. Wahlkreise

Das Bundesgebiet ist in neun Wahlkreise zu teilen. Jedes Bundesland bildet einen Wahlkreis. Die neun Wahlkreise bilden den Wahlkreisverband.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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