WTBG 2017 § 191. Wahlkreise, gültig ab 16.09.2017
2. Hauptstück Wahlen
2. Abschnitt Wahl in den Kammertag
§ 191. Wahlkreise
Das Bundesgebiet ist in neun Wahlkreise zu teilen. Jedes Bundesland bildet einen Wahlkreis. Die neun Wahlkreise bilden den Wahlkreisverband.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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