Erster Theil. Von der Gerichtsbarkeit im allgemeinen.
Erster Abschnitt. Gerichte und gerichtliche Organe.
§ 4.
Gegen die in erster Instanz von den Landesgerichten, sowie von den Handelsgerichten gefällten Urtheile und Beschlüsse geht der Rechtsgang in zweiter Instanz (Berufung, Recurs) an die Oberlandesgerichte, und in dritter Instanz (Revision, Recurs) an den Obersten Gerichtshof.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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