1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt
1. die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich;
2. in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer Ausweisung zu verbinden ist;
3. das Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung nach den Z 1 und 2.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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