ASVG § 54. Sonderbeiträge, BGBl. Nr. 189/1955, gültig von 01.01.1992 bis 31.12.1997

Erster Teil Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt V Mittel der Sozialversicherung

1. Unterabschnitt Beiträge zur Pflichtversicherung auf Grund des Arbeitsverdienstes (Erwerbseinkommens)

§ 54. Sonderbeiträge

(1) Von den auf volle Schilling gerundeten Sonderzahlungen nach § 49 Abs. 2 sind in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Sonderbeiträge mit dem gleichen Hundertsatz wie für sonstige Bezüge nach § 49 Abs. 1 zu entrichten; hiebei sind die in einem Kalenderjahr fällig werdenden Sonderzahlungen bis zum 60fachen Betrag der für die betreffende Versicherung in Betracht kommenden Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs. 1) unter Bedachtnahme auf § 45 Abs. 2 zu berücksichtigen. (BGBl. Nr. 87/1960, Art. I Z 4) – Beginn der Beitragsperiode Mai 1960; (BGBl. Nr. 294/1960, Art. I Z 5) – ; (BGBl. Nr. 301/1964, Art. I Z 5) – ; (BGBl. Nr. 31/1973, Art. I Z 36) – Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 1973; (BGBl. Nr. 283/1988, Ü. Art. X Abs. 1) – .

(2) Der Hauptverband kann mit Zustimmung der zuständigen Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber und der zuständigen Krankenversicherungsträger festsetzen, daß die Sonderzahlungen bei bestimmten Gruppen von Versicherten mit einem einheitlichen Hundertsatz der allgemeinen Beitragsgrundlage der Berechnung des Sonderbeitrages zugrunde gelegt werden. § 49 Abs. 4 vorletzter Satz ist entsprechend anzuwenden. (BGBl. Nr. 609/1987, Art. I Z 19) – .

(3) Die Bestimmungen der §§ 51 bis 53 über die Aufteilung der allgemeinen Beiträge auf den Versicherten und den Dienstgeber gelten entsprechend für die Sonderbeiträge.

(4) § 44 Abs. 5 gilt entsprechend. (BGBl. Nr. 13/1962, Art. I Z 26, § 547 Abs. 1 Z 6) – Beginn der Beitragsperiode Jänner 1962.

(5) Der Zusatzbeitrag nach § 51a und § 51b ist unter Bedachtnahme auf Abs. 1, 2 und 4 auch von den Sonderzahlungen zu leisten. (BGBl. Nr. 648/1977, Art. I Z 3) – Beginn des Beitragszeitraumes ; (BGBl. Nr. 676/1991, Art. I Z 22a) – Beginn des Beitragszeitraumes Jänner 1992.

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