Suchen Hilfe
ASVG § 530. Zusammentreffen eines Ruhe(Versorgungs)genußanspruches aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis mit einem Rentenanspruch aus der Pensionsversicherung., BGBl. Nr. 13/1962, gültig von 01.01.1956 bis 31.12.1961

ZEHNTER TEIL. Übergangs- und Schlußbestimmungen.

Abschnitt I. Übergangsbestimmungen.

2. UNTERABSCHNITT. Übergangsbestimmungen zum Abschnitt VI des Ersten Teiles, zum Zweiten bis Vierten und Neunten Teil (Leistungen).

§ 530. Zusammentreffen eines Ruhe(Versorgungs)genußanspruches aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis mit einem Rentenanspruch aus der Pensionsversicherung.

Ist die Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis vor dem unter der Bedingung erfolgt, daß der aus der Pensionsversicherung erwachsende Rentenanspruch auf den Ruhe(Versorgungs)genußanspruch angerechnet wird, so ist auf den Rentenanspruch, wenn er unter Anwendung des bisherigen Rechtes festgestellt ist, § 6 Abs. 2 lit. b und Abs. 4 des Rentenbemessungsgesetzes, BGBl. Nr. 151/1954, sonst § 93 des vorliegenden Bundesgesetzes beim Zusammentreffen mit dem Ruhe(Versorgungs)genußanspruch nicht anzuwenden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518