TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
ASVG § 525. Bemessungsgrundlage für Leistungen aus der Unfallversicherung, BGBl. Nr. 189/1955, gültig ab 01.01.1956

Zehnter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen

Abschnitt I Übergangsbestimmungen

2. Unterabschnitt Übergangsbestimmungen zum Abschnitt VI des Ersten Teiles, zum Zweiten bis Vierten und Neunten Teil (Leistungen)

§ 525. Bemessungsgrundlage für Leistungen aus der Unfallversicherung

Sind in der Unfallversicherung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage Zeiten vor dem heranzuziehen, so sind in diesen Fällen die Bestimmungen der § 178 bis 182 über die Bemessungsgrundlage auch auf die vor dem zu berücksichtigenden Zeiträume anzuwenden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518