ASVG § 437. Veröffentlichung von Beschlüssen, BGBl. I Nr. 100/2018, gültig ab 01.01.2020

Achter Teil Aufbau der Verwaltung

ABSCHNITT III Aufgaben der Verwaltungskörper

§ 437. Veröffentlichung von Beschlüssen

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.

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