zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
ASVG § 375. Delegierung., BGBl. Nr. 104/1985, gültig von 01.01.1956 bis 31.12.1986

Siebenter Teil Verfahren

Abschnitt II Verfahren in Leistungssachen

2. Unterabschnitt

§ 375. Delegierung.

(1) Das örtlich zuständige Schiedsgericht hat, wenn es infolge Ablehnung eines Mitgliedes gemäß § 380 an der Ausübung der Gerichtsbarkeit gehindert ist, von Amts wegen die Delegierung eines anderen Schiedsgerichtes beim Oberlandesgericht Wien zu beantragen; dieses entscheidet über den Antrag endgültig.

(2) Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn Gründe der Zweckmäßigkeit für die Behandlung der Streitsache durch ein anderes als das örtlich zuständige Schiedsgericht sprechen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518