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ASVG § 307. Anspruch auf Pension während der Rehabilitation, BGBl. Nr. 704/1976, gültig ab 01.01.1977

Vierter Teil Pensionsversicherung

Abschnitt VI Rehabilitation und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

§ 307. Anspruch auf Pension während der Rehabilitation

Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, ausgenommen der Anspruch auf Knappschaftspension. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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