ASVG § 167. Wochengeld beim Tod der
Wöchnerin, BGBl. Nr. 588/1981, gültig ab 01.01.1982
ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.
ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.
7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.
§ 167. Wochengeld beim Tod der Wöchnerin
Stirbt eine Wöchnerin bei der Entbindung oder während der Dauer des Bezuges des Wochengeldes, so ist dieses bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer an denjenigen weiterzuzahlen, der für den Unterhalt des Kindes sorgt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518