ASVG § 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Krankengeld, BGBl. Nr. 6/1968, gültig von 01.01.1968 bis 18.01.2017
Zweiter Teil Leistungen der Krankenversicherung
Abschnitt II Leistungen im Besonderen
7. Unterabschnitt Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
§ 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Krankengeld
Treffen Ansprüche auf Wochengeld und Krankengeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld. Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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