Suchen Hilfe
ASVG § 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Krankengeld, BGBl. Nr. 6/1968, gültig von 01.01.1968 bis 18.01.2017

ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.

ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.

7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.

§ 165. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Krankengeld

Treffen Ansprüche auf Wochengeld und Krankengeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld. Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518