ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.
ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.
7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.
§ 157. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Abs. 1 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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