ASVG § 157. Umfang des Versicherungsschutzes, BGBl. Nr. 676/1991, gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2015

Zweiter Teil Leistungen der Krankenversicherung

Abschnitt II Leistungen im Besonderen

7. Unterabschnitt Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft

§ 157. Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Abs. 1 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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