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ASVG § 157. Umfang des Versicherungsschutzes, BGBl. I Nr. 162/2015, gültig ab 01.01.2016

ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.

ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.

7. UNTERABSCHNITT. Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft.

§ 157. Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt den nach seinem Eintritt (§ 120 Z 3) liegenden Zeitraum der Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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