ASVG § 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches, BGBl. Nr. 411/1996, gültig ab 01.08.1996

Zweiter Teil Leistungen der Krankenversicherung

Abschnitt II Leistungen im Besonderen

3. Unterabschnitt Krankengeld

§ 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches

Zeiten, für die der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 89 oder gemäß § 143 Abs. 1 Z 1, Z 3 zweiter Halbsatz und Z 4 sowie Abs. 6 ruht, sind auf die Höchstdauer gemäß § 139 anzurechnen.

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