ASVG § 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches, BGBl. Nr. 411/1996, gültig ab 01.08.1996
Zweiter Teil Leistungen der Krankenversicherung
Abschnitt II Leistungen im Besonderen
3. Unterabschnitt Krankengeld
§ 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches
Zeiten, für die der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 89 oder gemäß § 143 Abs. 1 Z 1, Z 3 zweiter Halbsatz und Z 4 sowie Abs. 6 ruht, sind auf die Höchstdauer gemäß § 139 anzurechnen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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