Suchen Hilfe
ASVG § 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches, BGBl. Nr. 411/1996, gültig ab 01.08.1996

ZWEITER TEIL. Leistungen der Krankenversicherung.

ABSCHNITT II. Leistungen im Besonderen.

3. UNTERABSCHNITT. Krankengeld.

§ 140. Anrechnung von Zeiten auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches

Zeiten, für die der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 89 oder gemäß § 143 Abs. 1 Z 1, Z 3 zweiter Halbsatz und Z 4 sowie Abs. 6 ruht, sind auf die Höchstdauer gemäß § 139 anzurechnen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-76518