ASVG § 1. Geltungsbereich im allgemeinen, BGBl. Nr. 189/1955, gültig ab 01.01.1956

Erster Teil Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt I Geltungsbereich

§ 1. Geltungsbereich im allgemeinen

Dieses Bundesgesetz regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen einschließlich der den Dienstnehmern nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gleichgestellten selbständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Pensionisten aus der Allgemeinen Sozialversicherung.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-76518