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Richtlinie des BMF vom 05.06.2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013
23 Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32 EStG 1988)
23.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988

Patentverletzungen

6860Zahlungen für diese können unter § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 subsumiert werden, sofern sie als Ersatz für entgangene Lizenzgebühren geleistet werden.

Hingegen fallen "Lizenzgebühren", die ein Dienstnehmer vom Dienstgeber dafür erhält, dass er dem Dienstgeber die Idee für ein neuartiges Verkaufsverfahren überlässt, die er selbst noch nicht verwertet hat, weder unter § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a noch unter lit. b EStG 1988 ().

Pensionsansprüche

6861Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822).

Pensionszahlungen

6862Pensionszahlungen stellen keine Entschädigungen gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 dar ().

Pflichtteilsberechtigte

6863Pflichtteilsberechtigten steht, sofern sie nicht den Betrieb (Anteil am Betrieb) übernehmen, kein unmittelbarer Anteil am steuerlichen Gewinn eines zur Verlassenschaft gehörenden Betriebes zu, sodass ihnen Einkünfte aus diesem Betrieb nicht zugerechnet werden können. Dass bei der Berechnung des Anspruches des Pflichtteilsberechtigten die bis zur Einantwortung erzielten Einkünfte aus einem zur Verlassenschaft gehörenden Betrieb miteinbezogen werden, führt nicht dazu, dass der darauf entfallende Teil des Pflichtteilsanspruches als Entschädigung gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 betrachtet werden kann ().

Rente

6864Eine so genannte abstrakte Rente ( § 1325 ABGB), bei der auf einen abstrakten, in der festgestellten Erwerbsminderung liegenden künftigen Verdienstentgang abgestellt wird, ist unter § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 zu subsumieren; das Abstellen auf einen konkreten Verdienstentgang ist nicht erforderlich ().

Zur Rente siehe auch unter "Rentenabfindung" Rz 6865, "Schmerzengeld" Rz 6867 und "Unterhalt" Rz 6875.

Rentenabfindung

6865Sofern Rentenabfindungen nicht gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig sind, sind sie unter § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren (zB Verdienstentgangsrenten eines (nicht)selbständigen Steuerpflichtigen).

Rodungsprämien

6866Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
§ 1325 ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6822



EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6865
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6867
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6875
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4140
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5001
Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448