18.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle
Ärzte
5517Bei Ärzten mit ständig wechselndem Patientenkreis (zB Röntgenologen) zählt der Kundenstock nicht zu den wesentlichen Praxisgrundlagen, bei bestimmten Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon ().
Bei Ärzten, die mit aufwändigen Geräten untersuchen (zB Röntgenologen, Labors), sind die Geräteausstattung bzw. die Geschäftsbeziehungen zu den zuweisenden Ärzten maßgebend (; ; ).
Bei einem Zahnarzt bilden nicht nur sämtliche Geräte, Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge, sondern auch der Patientenstock die wesentlichen Grundlagen der Praxis (; vgl. auch ). Siehe auch unter "Wirtschaftstreuhänder".
Autobusunternehmen, Gewerbeberechtigung zur "Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten"
5518Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählen die Betriebsliegenschaft, die Geschäftsräumlichkeiten sowie der Fuhrpark ().
Bäckerei
5519Für produktionsgebundene Unternehmungen sind das Betriebsgebäude, die Maschinen, die Anlagen und die Einrichtungen wesentlich, nicht hingegen das Personal, das Warenlager und der Kundenstock ().
Buschenschank
5520Das Grundstück, das Gebäude und die dazugehörigen Wein- und Obstgärten stellen die wesentlichen Betriebsgrundlagen dar.
Café-Espresso
5521Das zur Verfügung gestellte Lokal (das Mietrecht daran), die Geschäftseinrichtung und die Gewerbeberechtigung bilden die tragenden Unternehmensgrundlagen, während dem Warenlager, dem Personal, den Forderungen und den Schulden keine wesentliche Bedeutung zukommt (; ).
Café-Konditorei
5522Zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens zählen die Geschäftsräumlichkeiten, das Inventar und der Kundenstock ().
Einzelhandelsunternehmen
5523Das Mietrecht am Geschäftslokal, das gesamte Warenlager und das Personal stellen die wesentlichen Kriterien dar (; ; ).
Elektrounternehmen (Einzelhandel und Elektroinstallationen)
5524Ausschlaggebend sind das Verkaufslokal, die Geschäftsausstattung und das Warenlager ().
Faserplattenherstellung
5525Das Grundstück, die Fertigungshallen und die der Erzeugung dienenden Spanplattenproduktionsanlagen bilden die wesentlichen Betriebsgrundlagen (, 2336/78). Nicht wesentlich sind jedoch die Kraftfahrzeuge, die Fertigungsprodukte, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Fleischhauereibetrieb
5526Siehe unter "Obst- und Gemüsegeschäft" Rz 5545.
Forstwirtschaftliches Unternehmen
5527Wesentliche Betriebsgrundlage ist der (bloße) Waldbesitz (; ). Siehe auch unter Rz 5075.
Gast- und Schankgewerbe
5528Wesentlich sind die Betriebsräumlichkeiten, das Betriebsgrundstück und die Einrichtung (); nicht wesentlich sind das Warenlager, das Personal, Forderungen und Verbindlichkeiten (; ).
Geflügelmastbetrieb
5529Die Übertragung der Betriebsliegenschaft allein begründet kein Veräußerungsgeschäft (, 89/14/0157).
Gerüstbauunternehmen
5529aWesentliche Betriebsgrundlage ist insbesondere das Gerüstmaterial, wenn der übertragene Betrieb nicht mit gemietetem, sondern mit eigenem Gerüstmaterial geführt wurde ().
Großhandel bzw. Generalvertretung mit chemisch-pharmazeutischen Präparaten
5530Fundierte Geschäftsverbindungen mit Kunden (Kundenstock), Vertretungsbefugnisse seitens der Erzeugerfirma und der Firmenname bilden die wesentlichen Grundlagen; nicht wesentlich ist hingegen der Betriebsstandort (; ; ).
Heizungsanlagenproduktion
5531Wesentlich sind die Grundstücke, die Gebäude, der Großteil des Warenlagers und das Anmieten der Einrichtung sowie der Maschinen ().
Herdplattenproduktion
5532Dem Betriebsgrundstück mit allen gewerblich genutzten Teilen, wie zB Werkstatt, Lagerräume, kommt ausschlaggebende Bedeutung zu ().
Hotelgewerbe
5533Das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung stellen - auch im Falle hoher Standardverbesserungsmaßnahmen durch den Erwerber - die tragenden Betriebsgrundlagen des Hotelbetriebes dar (, betr. Erwerb eines Hotelbetriebes aus Konkursmasse).
Hutappreturen
5534Wesentliche Grundlagen sind die Betriebsräumlichkeiten und das Inventar ().
Huthandelsgeschäft
5535Als wesentliche Betriebsgrundlagen sind der Betriebsstandort und das Warenlager anzusehen ().
Installationsunternehmen
5536Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind der Standort, das Warenlager, der Fuhrpark, die sonstigen Anlagegüter und der Kundenstock ().
Juwelier
5537Zu den maßgeblichen Betriebsgrundlagen zählen die Geschäftsräumlichkeiten, die Betriebsausstattung sowie das Warenlager ().
Kraftfahrzeugwerkstätte
5538Wesentliche Grundlagen sind die unbeweglichen und beweglichen Anlagegüter, die zur Reparatur von Kraftfahrzeugen benötigt werden ().
Landwirtschaft
5539Wesentlich sind das Betriebsgebäude, die Maschinen und eine ausreichende landwirtschaftlich nutzbare Fläche; unwesentlich ist hingegen das Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf einer Fläche von nur 1.222 m2 (). Siehe auch Rz 5001 ff.
Lieferbetonproduktion
5540Der Grund und Boden, die dazugehörenden Gebäude (Bürogebäude, Garagen, Mischanlagen, Kiesboxen, Waschgruben) und die Maschinen samt Zubehör (Büro-, Laboreinrichtung, Mischer, Warmwasseraufbereitung) bilden die wesentlichen Betriebsgrundlagen. Unwesentlich sind die Transportfahrzeuge ().
Maler
5541Künstlerisch tätige Maler, die ohne weitere betriebliche Organisation auf sich allein gestellt tätig sind und deren Tätigkeit im Wesentlichen in der Schaffung von Urheberrechten besteht, haben idR keinen veräußerbaren Betrieb; die wesentlichen Grundlagen sind insbesondere in den persönlichen und daher unveräußerbaren Eigenschaften begründet (vgl. ).
Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählen auch die von ihm geschaffenen und in seinem Besitz befindlichen Bilder. Eine Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe ist nur dann möglich, wenn er seine Tätigkeit einstellt und gleichzeitig die Bilder verkauft oder ins Privatvermögen überführt.
Marktstand für Fleisch- und Wurstwaren
5542Der Marktstand selbst samt dem zur Betriebsfortführung benötigten Zubehör bzw. Geschäftseinrichtung ist als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen. Wegen der raschen Verderblichkeit der Produkte ist das Warenlager unmaßgeblich (). Siehe auch unter "Obst- und Gemüsegeschäft" Rz 5545.
Möbelerzeugungs- und Möbelhandelsunternehmen
5543Zu den wesentlichen Grundlagen zählen die Betriebsräumlichkeiten, das Warenlager und der Kundenstock (). Bei einem reinen Möbelerzeugungsbetrieb kommt den Maschinen, den Werkzeugen und den Betriebsräumlichkeiten ausschlaggebende Bedeutung zu ().
Notar
5544Auf Grund eines idR fehlenden festen Kundenstockes sowie der Funktion als Gerichtskommissär kommt dem Betriebsstandort ausschlaggebende Bedeutung zu. Bei ausnahmsweise gefestigten Kundenbeziehungen ist der Kundenstock maßgebend. Siehe auch unter "Wirtschaftstreuhänder" Rz 5562.
Obst- und Gemüsegeschäft
5545Wesentlich sind die Betriebsräumlichkeiten und die Einrichtung. Auf Grund der raschen Verderblichkeit der Waren ist das Warenlager ausnahmsweise unmaßgeblich ().
Parfümerie
5546Das Geschäftslokal, die Ausstattung und das gesamte Warenlager bilden die wesentlichen Betriebsgrundlagen ().
Parketten- und Leistenfabrik
5547Das Fabriksgebäude und die dazugehörigen Maschinen sind als tragende Grundlagen anzusehen ().
Pensionsbetrieb
5548Wesentlich sind die Grundstücke, die Gebäude und die Einrichtung; nicht wesentlich ist das Personal, das Warenlager und der Kundenstock (; ).
Produktion und Abfüllen chemisch-technischer Produkte
5549Die Maschinen, die Anlagen und Einrichtungen bilden die wesentlichen Betriebsgrundlagen, nicht hingegen der Kundenstock (vgl. ).
Programmierer
5550Der Erwerb der Rechte an einem Computerprogramm begründet keinen Unternehmenserwerb ().
Sägewerk
5551Zu den wesentlichen Grundlagen zählen das Sägegatter und die Kraftanlagen ().
Sandwerk
5552Die maßgeblichen Grundlagen sind das Grundstück, die Maschinen, die maschinellen Anlagen, die Werkzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung; nicht dazu zählen aber die Dienstnehmer, weil es sich dabei um keine hochspezialisierten Arbeitskräfte oder Leitpersonal handelt.
Schleppliftanlagen
5553Zu den wesentlichen Grundlagen zählen auch die Grundstücke bzw. deren Nutzungsrechte ().
Schriftsteller
5554Sie haben - wie künstlerisch tätige Maler - idR keinen veräußerbaren Betrieb.
Schuhhandel
5555Wesentliche Betriebsgrundlagen sind die Verkaufsräumlichkeiten, das Inventar und das Warenlager ().
Süßwarengeschäft
5556Das Warenlager, die Ausstattung und der günstige Standort bilden die wesentlichen Betriebsgrundlagen ().
Taxiunternehmen
5557Die ausschlaggebende Betriebsgrundlage ist die gewerberechtliche Konzession (; ).
Textileinzelhandel
5558Wesentlich sind die Geschäftsräumlichkeiten, die Einrichtung, das Warenlager bzw. das Mietrecht daran, der Kundenstock und das Firmenzeichen (; ; ).
Tischler- und Baubedarfsgroßhandel
5559Zu den wesentlichen Grundlagen zählen das Geschäftslokal samt Einrichtung und das Warenlager ().
Transportunternehmen
5560Die Konzession, die Fahrzeuge und die wesentlichen Einrichtungen sind die maßgeblichen Betriebsgrundlagen (; ; ). Unwesentliche Bedeutung kommt dem Betriebsstandort zu ().
Wäscheerzeugungsbetrieb
5561Die Betriebsräumlichkeiten, die Maschinen, die gesamte Betriebsausstattung und die wesentlichen Schulden bilden die tragenden Grundlagen; nicht ausschlaggebend sind hingegen das Warenlager und der Kundenstock ().
Wirtschaftstreuhänder
5562Bei freien Berufen ist idR der gesamte Kundenstock als wesentliche Betriebsgrundlage anzunehmen (; ; ; ; ); nicht wesentlich sind jedoch das Personal, die Ausstattung, Wertpapiere, Geldbestände, Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Abfertigungsansprüche (; ).
Zahntechnisches Labor
5563Wesentlich sind entsprechend adaptierte Betriebsräumlichkeiten, installierte Geräte, Werkzeuge und der Kundenstock ().
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | |
Schlagworte: | Einkommensteuer - Facharzt - Gasthaus - Gastgewerbe - Obstgeschäft. |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448