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Änderungen im OECD-MA und Kommentar zu Art 17 für Künstler und Sportler
Im Zuge der Revision des OECD-MA und des OECD-Kommentars im Jahr 2014 wurde insb der Kommentar zu Art 17 OECD-MA erweitert. Allerdings wurde auch der Text des Art 17 Abs 1 OECD-MA geändert, indem der Begriff „Künstler“ durch den Begriff „Entertainer“ ersetzt wurde. Molenaar (BIFD 2015, 37 ff) argumentiert, dass diese Änderung lediglich die Bedeutung des Unterhaltungscharakters des Auftritts des Künstlers klarstelle und sich daher weitgehend mit der bisherigen Auslegung des Künstlerbegriffs decke. Nicht nachvollziehbar ist jedoch für Molenaar die diese Änderung flankierende Aussage im OECD-Kommentar, wonach Einkünfte von Models aus Auftritten im Quellenstaat nicht mehr unter Art 17 OECD-MA fallen sollen. Im OECD-Kommentar finden sich in den Rz 9 ff nunmehr detaillierte Aussagen zu Nebeneinkünften von Künstlern und Sportlern, insb aus Lizenzen, der Werbung, dem Sponsoring und Merchandising. Entscheidend soll nicht mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Einkünfte mit einem Auftritt im Quellenstaat sein; vielmehr soll bereits eine „enge Nahebeziehung“ ausreichen.