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Änderungen im Steuerrecht Italiens
Mayr/Frei (IWB 2015, 359 ff) berichten über Neuerungen im italienischen Steuerrecht. So sind ab für Unternehmen und Freiberufler Personalkosten aus zeitlich unbeschränkten Arbeitsverhältnissen für Zwecke der IRAP vollständig abzugsfähig. Für Teilnehmer an der EXPO 2015 in Mailand wurden steuerliche Begünstigungen geschaffen, die in einem Abkommen zwischen Italien und dem Bureau International des Expositions (BIE) festgelegt wurden. Zudem weisen Mayr/Frei auf die neu eingeführte Investitionsförderung in Form einer Steuergutschrift und die Abschaffung der Quellensteuer auf Zinsen aus mittel- und langfristigen Finanzierungen hin, die von ausländischen EU-Banken an italienische Unternehmen gewährt werden, sowie auf die begünstigten Besteuerung durch die „Patent Box“. Schließlich erläutern sie die Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken, die im Privatvermögen einer natürlichen Person gehalten werden, und die Besteuerung der Erträge aus Beteiligungen (Dividenden) auf der Ebene von nicht gewerblichen italienischen Körperschaften („enti non commerciali“).