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EuGH: Ort der Dienstleistung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
Mit Urteil vom , SMK, C-97/14 entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung der Art 52 lit c und 55 MwStSyst-RL hinsichtlich des Ortes von Dienstleistungen, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag. Zur Unternehmensgruppe SMK gehört die SMK kft, ein in Ungarn mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen mit ungarischer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, und die SMK UK Ltd mit Sitz im Vereinigten Königreich, die sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Ungarn als Steuerpflichtiger registriert war und über eine britische und eine ungarische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verfügte. Die SMK Europe NV, eine in Belgien niedergelassene und in Ungarn als mehrwertsteuerpflichtig eingetragene Gesellschaft, gehört ebenfalls zu dieser Gruppe und ist für den Vertrieb der Produkte dieser Gruppe in Europa zuständig.
Die SMK kft erbrachte ab März 2002 als Auftragnehmerin für die SMK UK Ltd Dienstleistungen in Ungarn. Die letztgenannte Gesellschaft kaufte die für die Montage der fertiggestellten Gegenstände, nämlich Fernbedienungen für elektronische Geräte, erforderlichen Materialien und Teile. Die Maschinen, die Ausrüstung und die Werkzeuge waren Eigentum der S...