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SWI 7, Juli 2015, Seite 354

EuGH: Gemeindeabgabe als Teil der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer

Im Urteil vom , Lisboagás, C-256/14, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD). Es geht um Fragen zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Lisboagás und der portugiesischen Steuerverwaltung Autoridade Tributária e Aduaneira. Lisboagás verfügt über die ausschließliche Konzession für die öffentliche Dienstleistung des Gasversorgungsnetzbetriebs in den Gemeinden der Region von Lissabon und ist insbesondere mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Instandhaltung dieses Netzes betraut. Dieses besteht ua aus unterirdisch verlegten Rohren in Liegenschaften bestimmter Gemeinden im Konzessionsgebiet. Lisboagás ist zur Zahlung der von den Gemeinden erhobenen Abgaben auf die Inanspruchnahme des Untergrunds (iwF TOS) verpflichtet.

Gemäß dem Konzessionsvertrag belastet Lisboagás, nachdem sie die TOS an die Gemeinden entrichtet hat, den Betrag dieser Abgaben an die für den Gasvertrieb im Konzessionsgebiet zuständige Gesellschaft weiter, wenn sie dieser die Benutzung der Netzinfrastruktur für die Gasversorgung der Verbraucher in Rechnung stellt. Da...

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