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SWI 10, Oktober 2021, Seite 542

EuGH: Gesamtschuldnernische Haftung für die Mehrwertsteuer umfasst auch Verzugszinsen

In seinem Urteil vom , „ALTI“ OOD, C-4/20, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein Mehrwertsteuerpflichtiger, dem eine Mehrwertsteuerschuld eines Lieferanten gesamtschuldnerisch vorgeschrieben wird, weil er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Lieferant die geschuldete Mehrwertsteuer nicht abführt, aber einen Vorsteuerabzug vorgenommen hat, auch die auf die Mehrwertsteuerschuld entfallenden Verzugszinsen zahlen muss. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

„ALTI“ OOD (kurz: ALTI) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach bulgarischem Recht. Im Laufe des Jahres 2014 erwarb sie von der „FOTOMAG“ EOOD (kurz: FOTOMAG), einer Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung nach bulgarischem Recht, Landmaschinen, die FOTOMAG im Wege eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von einem im UK ansässigen Unternehmen erworben hatte. Für die Lieferung der Landmaschinen stellte FOTOMAG drei Rechnungen an ALTI aus, in denen jeweils die Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde. Nach Begleichung der Rechnungen übte АLTI ihr Recht auf Vorsteuerabzug aus und wies die entsprechenden Abzüge in den Steuererklärungen für die Steuerzeiträume April und Ju...

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