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Internationale Aspekte des Optionsmodells für Personengesellschaften
Mit dem KöMoG wird in Deutschland das an das Check-the-Box-Verfahren in den USA angelehnte Optionsmodell eingeführt. Personengesellschaften haben damit die Möglichkeit, ab dem ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Kahlenberg/Rein (PIStB 2021, 259 ff) stellen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Auswirkungen des Optionsmodells dar und gehen auf dessen internationale Aspekte ein. Das Optionsmodell steht grundsätzlich auch ausländischen Personengesellschaften – mit inländischen Gesellschaftern oder Einkünften – offen. Einzige Einschränkung ist, dass die Personengesellschaft in dem Staat, in dem sich ihre Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt und damit als Steuersubjekt (intransparent) qualifiziert wird. Der Gesetzgeber begründet den Ausschluss für transparente ausländische Personengesellschaften damit, hybride Gestaltungen und damit Qualifikationskonflikte verhindern zu wollen.