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Verständigungsverfahren im DBA-Recht
Art. 25 OECD-MA enthält eine Regelung für Verständigungs- und Schiedsverfahren. In der Abkommenspraxis wird in den letzten Jahren in zunehmendem Maße neben dem bereits lange herangezogenen Verständigungsverfahren nunmehr auch die Durchführung von Schiedsverfahren geregelt. Vorteil eines solchen Schiedsverfahrens ist, dass – anders als beim Verständigungsverfahren – zwingend eine Entscheidung für den Steuerpflichtigen erreicht werden kann. Bahns/Schoenfeld (European Taxation 2009, 343 ff.) geben einen Überblick über die neue Regelung in Art. 25 DBA Deutschland – USA, wo im Verhältnis zwischen diesen beiden Ländern ebenfalls erstmals eine Schiedsklausel aufgenommen wurde. Die beiden Autoren analysieren Auslegungs- und Anwendungsprobleme dieser Bestimmung und stellen auch mögliche Lösungsansätze vor.