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SWI 10, Oktober 2009, Seite 477

Der Verlustvortrag für beschränkt Steuerpflichtige nach § 102 Abs. 2 Z 2 EStG

Loss Carry-Forward for Non-Resident Taxpayers

Georg Kofler

Under sec. 102 para. 2 no. 2 Austrian Income Tax Act (EStG), business losses sustained by a non-resident taxpayer in Austria may be carried forward only insofar as they exceed the taxpayer’s worldwide income not subject to limited taxation in Austria. This rule, however, is modified by non-discrimination clauses in tax treaties, the EC Treaty and the EEA Agreement. Georg Kofler gives an overview of the pertinent issues.

Regelungsinhalt

Die Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG – die über § 21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz KStG auch für Körperschaften relevant ist – sieht eine Einschränkung des Verlustvortragsrechts für beschränkt Steuerpflichtige vor: „Der Verlustabzug (§ 18 Abs. 6 und 7) steht nur für Verluste zu, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, die der Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dienen, oder für Verluste, die aus unbeweglichem Vermögen im Sinne des ersten Satzes des § 98 Abs. 1 Z 3 stammen. Er kann nur insoweit berücksichtigt werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat.“ Die Beschränkung des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG ist auch im Hinblick auf jene Verluste eines beschränkt Steuerpflichtigen anwendbar, die auf...

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