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Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte
Kurzmann (Hrsg)

Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte

Energiegemeinschaften - Peer-to-Peer-Verträge - standortübergreifende Eigenversorgung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5086-9

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte (2. Auflage)

S. 75Kapitel 4. Dezentrale Bürgerenergieversorgung nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz

1. Einleitung

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das als Teil des „Günstiger-Strom-Gesetzes“ kundgemacht wurde, hat der österreichische Gesetzgeber den Rechtsrahmen der dezentralen Stromversorgung neu geordnet. Das 2. Hauptstück des 4. Teils trägt den Titel „Bürgerenergie“ und regelt in den §§ 65 bis 72 ElWG die Rechte aktiver Kunden, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), die gemeinsame Energienutzung sowie deren Messung und Verrechnung.

Für die zeitliche Einordnung ist zu differenzieren. § 62 ElWG und die Rechte nach § 65 Abs 1 Z 1 bis 5 sowie § 65 Abs 3 und 4 ElWG gelten bereits seit . § 65 Abs 1 Z 6 und Abs 2 sowie die §§ 66 bis 72 ElWG treten dagegen erst am in Kraft. Bis bleiben die §§ 16a bis 16e ElWOG 2010 anwendbar; bestehende gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften sind anschließend ohne Zutun der teilnehmenden Netzbenutzer in das neue Regime überzuführen. Der Beitrag gibt den Rechtsstand wieder und weist bei den noch nicht in Kraft getretenen Vorschriften auf diesen zeitlichen Vorbehal...

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