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Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte
Kurzmann (Hrsg)

Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte

Energiegemeinschaften - Peer-to-Peer-Verträge - standortübergreifende Eigenversorgung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5086-9

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte (2. Auflage)

S. 135Kapitel 6. Privatrechtliche Aspekte bei der Errichtung und beim Betrieb von Energieprojekten

1. Einleitung

Ausgangsüberlegung muss bei jedem Energieprojekt die Frage nach dem Eigentum an der Erzeugungsanlage und den Komponenten sein, da diese Frage Ursprung aller Folgefragen ist, wie etwa Fragestellungen im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, der Übertragbarkeit, Finanzierung und Besicherung von Kreditforderungen etc.

Daher soll einleitend ein Überblick zu den relevanten Grundlagen des österreichischen Sachenrechts gegeben werden.

Unter Sachenrecht wird in seinem objektiven Sinn das Recht der Güterzuordnung verstanden, indem es regelt, wem eine Sache zusteht und wer dazu berechtigt ist, darüber zu verfügen. Im subjektiven Sinn ist es ein absolutes, auf eine bestimmte Sache gerichtetes Herrschaftsrecht und wird aufgrund seines Sachbezuges auch als dingliches Recht bezeichnet. Innerhalb der Sachenrechte unterscheidet man zwischen dem Eigentumsrecht als Vollrecht und von diesem abgeleiteten, sogenannten „beschränkten dinglichen Rechten“ (Pfandrecht, Dienstbarkeit, Reallast, Baurecht). Eigentum kann als Vermögen, das die Summe der Gegenstände (Sachen) umfasst, die einer Person kraft Privatre...

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