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Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte
Kurzmann (Hrsg)

Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte

Energiegemeinschaften - Peer-to-Peer-Verträge - standortübergreifende Eigenversorgung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5086-9

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Gemeinsame Energienutzung und Alternativenergieprojekte (2. Auflage)

S. 311Kapitel 12. Umwandlung von Energiegemeinschaften als Verein in eine Energiegemeinschaft als Genossenschaft mit Gesamtrechtsnachfolge

1. Rechtslage

1.1. Allgemeines

Mit dem Genossenschafts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) wurde die neue Bestimmung des § 91a GenG eingeführt, die die Umwandlung von Vereinen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (identitätswahrend) in Genossenschaften ermöglicht.

In Österreich sind viele Vereine auch unternehmerisch tätig. Bei wachsendem Umfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit entspricht die Rechtsform des Vereins oft nicht mehr den Anforderungen. Die vereinsrechtlichen Statuten sind eher auf die Verfolgung nur ideeller Zwecke zugeschnitten. Bei Vereinen gibt es keinen verpflichtenden Aufsichtsrat, keine Arbeitnehmerbestimmung, keine Verpflichtung, jährlich eine Mitgliederversammlung abzuhalten, und keine Pflicht zur Firmenbucheintragung. Außerdem fehlt die bei Genossenschaften gegebene Prüfung und Beratung durch einen spezialisierten Revisionsverband. Schließlich dürfen Vereine erwirtschaftete Gewinne nicht an die Mitglieder ausschütten.

1.2. Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Umwandlung ist gemäß § 91a Abs 2 GenG ein Umwandlungsbeschluss der Mitgliederversammlung des Vereins. De...

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