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SWI 5, Mai 1999, Seite 204

Die aktuelle Praxis des Bundesministers für Finanzen bei der Anwendungdes § 48 BAO

THE CURRENT PRACTICE OF THE FEDERAL MINISTER OF FINANCE WITH REGARD TO THE APPLICATION OF SECTION 48 OF THE FEDERAL FISCAL CODE (BAO)

Rudolf Weninger

International double or multiple taxation is primarily eliminated by Double Taxation Agreements. Moreover, Section 48 of the Federal Fiscal Code (BAO) gives the Minister of Finance additional power of decision for unilateral tax relief. For the internationally operating taxpayer the knowledge of the relevant administrative practice is therefore precious information on how to make use of this possibility.

I. Grundlagen

1. Allgemeines

§ 48 BAO ermöglicht es dem Bundesminister für Finanzen, gewisse Steuerentlastungsmaßnahmen zu setzen, die erforderlich sind, um eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Außerdem werden dadurch Steuerentlastungsmaßnahmen zur Herstellung von Reziprozität (Gegenrecht) mit anderen Staaten ermöglicht. Im Unterschied zu den Doppelbesteuerungsabkommen, die Staatsverträge zwischen der Republik Österreich und einem anderen Staat sind und damit – zumindest auf der völkerrechtlichen Ebene – auch den anderen Staat binden, stellt § 48 BAO eine rein unilaterale Maßnahme dar, was bedeutet, daß es sich um einen einseitigen österreichischen Steuerverzicht handelt, ohne Gewißheit, daß der andere Staat im reziproken Fall einem Österreicher gegenüber zu einem vergleichbaren Steuerver...

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