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Doppelbesteuerung: Voraussetzungen für eine Entlastung nach § 48 BAO
Unilaterale Maßnahmen infolge einer Außenprüfung
Das BMF hat bei Anträgen gemäß § 48 BAO nach Ermessen zu beurteilen, ob eine unilaterale Entlastung von der Doppelbesteuerung tatsächlich erforderlich ist. Im vorliegenden Fall kam es in Folge von Außenprüfungen zur Korrektur von Verrechnungspreisen, wobei vom Steuerpflichtigen weder im Inland noch im Ausland Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Die Antragstellerin drang daher mit ihrem auf Entlastung gerichteten Antrag nicht durch. Unilaterale Entlastungen gemäß § 48 BAO können im Zuge eines Verständigungsverfahrens auch zeitlich befristet erfolgen.
1. Sachverhalt des Ausgangsfalls
Im dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt unterhielt eine österreichische Muttergesellschaft (Ö-GmbH; Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung sowie Vertrieb von Einrichtungen) weltweit Tochtergesellschaften, die in den jeweiligen Vertriebsgebieten die von der Ö-GmbH hergestellten Produkte vertrieben. Bei der Ö-GmbH fanden zwei Außenprüfungen für die Jahre 2003 bis 2007 sowie 2008 bis 2012 statt, in Folge derer die Verrechnungspreise für Warenlieferungen von der Ö-GmbH an die Tochtergesellschaft in Hongkong (HK-Ltd) korrigiert (erhöht) wurden und überdies festgestellt wurde, dass die...