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SWI 5, Mai 2002, Seite 233

Zum Kriterium der Gegenseitigkeit im Erbschaftssteuerrecht

I. Einleitung

Christian Stangl

Criteria for reciprocity can be found in various tax law regulations. In particular, it is also provided for in the field of inheritance tax law if unilateral measures are to be taken to avoid double taxtion. Christian Stangl studies these criteria.

I. Einleitung

Das Kriterium der Gegenseitigkeit findet sich nicht nur in § 48 BAO, sondern ist auch in verschiedenen Bestimmungen des Erbschaftssteuerrechts als besondere unilaterale Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen. So ist gemäß § 6 Abs. 3 ErbStG bei Vorliegen von Gegenseitigkeit auf Antrag die ausländische Erbschaftssteuer, die auf im Ausland befindliche Grundstücke und bestimmte andere Werte mit Bezug zum Ausland entfällt, auf die inländische Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen. Weiters erfolgte im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 1996 eine Ausweitung der Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 bzw Z 14 a ErbStG auf Zuwendungen unter Lebenden an ausländische gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen (§ 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG) bzw. Zuwendungen in das Ausland, die ausschließlich und unmittelbar solchen begünstigten Zwecken gewidmet sind (§ 15 Abs. 1 Z 14 a ErbStG), unter der Voraussetzung von Gegenseitigkeit.

Im Folgenden soll zunächst untersucht werden, welcher Inhalt dem Begriff der Gegen...

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