Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops
1. Aufl. 2026
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S. 508. Fallbeispiele zu den einzelnen OSS-Formen inkl Steuererklärung
Im Folgenden werden denkbare Varianten, unter denen der jeweilige One-Stop-Shop verwendet werden kann, anhand von detaillierten Beispielen nochmals dargestellt.
8.1. Nicht-EU-OSS
Im Nicht-EU-OSS können nur Dienstleistungen an Nichtunternehmer gemeldet werden, die von einem Drittlandsunternehmer erbracht werden.
Der US-amerikanische Streaminganbieter U überträgt Eishockeyspiele an in der EU ansässige Personen. Kunden zahlen hierfür monatlich $ 19,99 exkl Umsatzsteuer. U betreibt weder seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch Betriebsstätten im Inland.
Im letzten Quartal 2025 zählte das Unternehmen 4.000 zahlende Kunden aus dem Gemeinschaftsgebiet - 2.000 aus Deutschland, 1.500 aus der Tschechischen Republik und 500 aus Österreich. U ist in Österreich zum Nicht-EU-OSS registriert. Zum veröffentlicht die EZB einen Wechselkurs von 0,82.
Lösung:
Ort der Leistungserbringung ist dort, wo der Verbrauch stattfindet, ie im Gemeinschaftsgebiet.
Da U zum Nicht-EU-OSS registriert ist, muss er vierteljährliche Erklärungen abgeben, in denen er seine gesamten Dienstleistungen an Nichtunternehmer im Unionsgebiet me...