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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops
Dipplinger

Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops

(dbv)

1. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0905-7

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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops (1. Auflage)

S. 407. Von der Registrierung zur Steuererklärung

Der Unternehmer hat seit die Wahl, seine Versandhandelsumsätze an Nichtunternehmer entweder über den One-Stop-Shop abzuwickeln, oder sich in den einzelnen Mitgliedstaaten für Umsatzsteuerzwecke zu registrieren und den nationalen Meldeverpflichtungen nachzukommen. Optiert der Unternehmer dazu, den One-Stop-Shop zu nutzen, muss er sich für diesen registrieren, wobei mehrere Faktoren zu beachten sind.

7.1. Registrierung

Die Registrierung zu den einzelnen One-Stop-Shops ist seit möglich. Da die Nutzung des OSS freiwillig ist, muss sich der Unternehmer mittels Antrag für das jeweilige OSS-Verfahren bei der Abgabenbehörde registrieren lassen. Die Registrierung ist in Österreich über FinanzOnline möglich.

7.1.1. Antragstellung

Je nachdem welche der bereits beschriebenen Umsätze ausgeführt werden, sind ein oder mehrere Anträge für die Registrierung zu einem der drei One-Stop-Shop Methoden bei der Abgabenbehörde einzureichen.

Nicht-EU-OSS

Der Mitgliedstaat, in dem der Drittlandsunternehmer die Registrierung zum Nicht-EU-OSS vornehmen möchte, ist grundsätzlich frei wählbar.

In Österreich erfolgt die Registrierung über ein eigens dafür ei...

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