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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops
Dipplinger

Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops

(dbv)

1. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0905-7

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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops (1. Auflage)

S. 133. Nicht-EU-OSS

Im Drittland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet ausführen, können sich - unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer erfasst zu werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Nicht-EU-OSS ist unter anderem, dass der Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet weder sein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringt.

Für Unternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte im Unionsgebiet kommt der EU-OSS (siehe Kapitel 5) zur Anwendung.

3.1. Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Im Nicht-EU-OSS können Drittlandsunternehmer Dienstleistungen an Nichtunternehmer melden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen und durch einen Unternehmer erbracht werden, der weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet betreibt.

Hinweis

Beispiele für Dienstleistungen an Nichtunternehmer durch einen Drittlandsunternehmer können sein:

  • Ein US-amerikanischer Streaminganbieter ohne Sitz und Betriebsstätte in der EU verkauft Abonnements an öster...

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