Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 356. Plattformhaftung
Elektronische Schnittstellen sind Plattformen, die es Verkäufern und Käufern ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten, um in weiterer Folge Verträge abzuschließen. Wie bereits erwähnt gelten seit 2021 erhöhte Mitwirkungspflichten für Zwecke der Umsatzsteuer. Zusätzlich gelten für Plattformen erweiterte Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten.
6.1. Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Seit gelten die allgemeinen Aufzeichnungspflichten für Plattformen, die Steuerschuldner sind. Ist die Plattform in einem One-Stop-Shop registriert, gelten die Aufzeichnungspflichten nach der Bestimmung des jeweiligen One-Stop-Shops.
Seit haben Plattformen, ohne selbst Steuerschuldner zu sein für
Lieferungen an Nichtunternehmer und Schwellenerwerber;
Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer
gewisse Aufzeichnungen zu führen und Meldungen abzugeben.
Der Begriff der Unterstützung wurde bereits in Pkt 4.2.1 ausführlich beschrieben. Die Definition ist analog auf die Aufzeichnungs- und Meldepflichten anwendbar.
Die Aufzeichnungspflichten bestehen hinsichtlich jener Leistungserbringer (Unternehmer und Nichtunternehmer), die die zugrundeliegenden Umsätze an Nichtunternehmer ...