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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops
Dipplinger

Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops

(dbv)

1. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0905-7

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Rechnungsstellung bei One-Stop-Shops (1. Auflage)

S. 356. Plattformhaftung

Elektronische Schnittstellen sind Plattformen, die es Verkäufern und Käufern ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten, um in weiterer Folge Verträge abzuschließen. Wie bereits erwähnt gelten seit 2021 erhöhte Mitwirkungspflichten für Zwecke der Umsatzsteuer. Zusätzlich gelten für Plattformen erweiterte Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten.

6.1. Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Seit gelten die allgemeinen Aufzeichnungspflichten für Plattformen, die Steuerschuldner sind. Ist die Plattform in einem One-Stop-Shop registriert, gelten die Aufzeichnungspflichten nach der Bestimmung des jeweiligen One-Stop-Shops.

Seit haben Plattformen, ohne selbst Steuerschuldner zu sein für

  • Lieferungen an Nichtunternehmer und Schwellenerwerber;

  • Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer

gewisse Aufzeichnungen zu führen und Meldungen abzugeben.

Hinweis

Der Begriff der Unterstützung wurde bereits in Pkt 4.2.1 ausführlich beschrieben. Die Definition ist analog auf die Aufzeichnungs- und Meldepflichten anwendbar.

Die Aufzeichnungspflichten bestehen hinsichtlich jener Leistungserbringer (Unternehmer und Nichtunternehmer), die die zugrundeliegenden Umsätze an Nichtunternehmer ...

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