Festschrift für Klaus Hirschler Rechnungswesen | Steuern | Abschlussprüfung
1. Aufl. 2026
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1. Einleitung
Das öffentliche Interesse an der Abschlussprüfung scheint auf den ersten Blick offensichtlich: Durch das öffentliche Interesse an den Abschlüssen (Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen) ist auch die Richtigkeit - und damit eine externe Überprüfung - besonders wichtig. Bei genauerer Analyse ist das öffentliche Interesse jedoch weitaus vielschichtiger.
Dabei ist anzumerken, dass es keine allgemeine Definition für den Begriff des öffentlichen Interesses gibt. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Interessen, die nicht nur das Wohl einzelner Personen betreffen, sondern die Gesamtheit oder große Teile der Bevölkerung. Dabei ist das öffentliche Interesse jedoch nicht mit dem Interesse der Öffentlichkeit gleichzusetzen. So kann die Ermittlung der richtigen Steuerbemessungsgrundlage im öffentlichen Interesse im Sinne des Interesses der Allgemeinheit an Steuergerechtigkeit sein, während die verpflichtende Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch im Interesse der Öffentlichkeit (und hier auch im öffentlichen Interesse) iSd Publizitätsgedankens sein kann.
Weiters ist anzumerken, dass es nicht nur ein einziges einheitliches öffentliches Interesse gibt. Je nach Rechtsgebie...