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Festschrift für Klaus Hirschler Rechnungswesen | Steuern | Abschlussprüfung
Nitschinger/Petutschnig/Stückler (Hrsg)

Festschrift für Klaus Hirschler Rechnungswesen | Steuern | Abschlussprüfung

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5365-5

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Festschrift für Klaus Hirschler Rechnungswesen | Steuern | Abschlussprüfung (1. Auflage)

S. 5501. Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung

Das Budgetbegleitgesetz 2025 (im Folgenden BBG 2025) führte zu einem Paradigmenwechsel in der Grunderwerbsteuer. Mit der klaren Zielrichtung, Share Deals steuerlich effektiver zu erfassen und damit das Grunderwerbsteueraufkommen zu erhöhen, erweiterte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich für Anteilstransaktionen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften wesentlich. Die maßgebende Beteiligungsschwelle für Share Deals wurde von 95 % auf 75 % gesenkt. § 1 Abs 3 GrEStG wurde insofern neu konzipiert, als mittelbare Anteilsvereinigungen nunmehr steuerpflichtig sind. Darüber hinaus führte der Gesetzgeber das Steuersubjekt der Erwerbergruppe iSe Gesamtkonzern-Betrachtung sowie das Konzept der Immobiliengesellschaft ein.

Für die grunderwerbsteuerliche Erfassung von Share Deals bestehen nun zwei Tatbestände, nämlich der „Gesellschafterwechsel“ in § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG sowie subsidiär die „Anteilsvereinigung und -übertragung“ in § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG.

Vom Anwendungsbereich der Z 1 sind Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften umfasst, durch die ein direkter Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Geno...

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