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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 1

Liebe Leserinnen und Leser!

Susanne Kalss

Vor Kurzem endete das Begutachtungsverfahren für das Namensaktien-Umstellungsgesetz (NamUG). Die vorgeschlagenen Änderungen des AktG zielen darauf, dass die Aktien von nicht börsenotierten Gesellschaften künftig ausschließlich als Namensaktien ausgegeben werden müssen. Bisherige Inhaberaktien werden kraft Gesetzes auf Namensaktien umgestellt. Börsenotierten Aktiengesellschaften steht hingegen weiterhin das Wahlrecht zwischen Namensaktien und Inhaberaktien offen.

Dieses inhaltlich überschaubare Gesetzesvorhaben soll den Blick auf eine viel grundlegendere Tendenz im österreichischen und europäischen Aktienrecht offenlegen, nämlich die zunehmende Zweiteilung des Aktienrechts in kapitalmarktfernes Aktienrecht, somit Aktienrecht für Gesellschaften, deren Aktien weder an einer Börse noch an einer börseähnlichen Einrichtung notieren, und in ein Recht für Aktiengesellschaften, deren Aktien an einem geregelten Markt gelistet sind. In der Literatur findet sich dafür längst das griffige Wort des Börsenaktienrechts.

Selbst wenn das österreichische Aktienrecht ohnehin leitbildhaft an der börsenotierten Publikumsgesellschaft ausgerichtet ist, zeigt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Auseinande...

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