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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 3

Entwurf eines Namensaktien-Umstellungsgesetzes

Das BMJ hat den Entwurf eines Namensaktien-Umstellungsgesetzes (NamUG) zur allgemeinen Begutachtung versendet, mit dem die Transparenz der Beteiligungsstruktur bei AGs verbessert werden soll. Aufgrund des im Dezember 2009 von der Financial Action Task Force (FATF) veröffentlichten Prüfberichts, in dem ua ein Handlungsbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Transparenz bei AGs mit Inhaberaktien festgestellt wurde, beschloss der Ministerrat im Februar 2010 ein Transparenzpaket, um der Bedrohung durch Terrorismus und Geldwäsche in Österreich wirksam entgegenzutreten und die Einhaltung der höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards sicherzustellen. Neben anderen Maßnahmen ist vorgesehen, dass in Zukunft Namensaktien das Standardinstrument und Inhaberaktien im Regelfall nur noch bei börsenotierten Gesellschaften zulässig sein sollen. Dadurch soll ein angemessener und zeitnaher Zugang zu Informationen über die Aktionäre einer Gesellschaft gewährleistet werden. Im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage, wonach sowohl börsenotierte als auch nicht börsenotierte Gesellschaften Inhaberaktien und/oder Namensaktien ausgeben können, sollen somit in Zukunft nur noch börsenotierte G...

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